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   OLG Köln, 14.03.1995 - 22 U 202/94   

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OLG Köln, 14.03.1995 - 22 U 202/94 (https://dejure.org/1995,3068)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.03.1995 - 22 U 202/94 (https://dejure.org/1995,3068)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. März 1995 - 22 U 202/94 (https://dejure.org/1995,3068)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung eines Ersatzanspruches wegen der Beschädigung einer Skulptur; Geltung der Verjährungsfrist bei Leihverhältnissen mit fehlgegangener vertraglicher Grundlage; Abgrenzung der Verschlechterung einer verliehenen Sache von deren Untergang bei der Bestimmung der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 606; BGB § 852 Abs. 2
    Verjährung des Anspruchs wegen Beschädigung einer Kunstleihgabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 606, § 852 Abs. 2
    Verjährungsfrist bei Beschädigung eines geliehenen Kunstwerkes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1157
  • VersR 1997, 497
  • afp 1997, 756
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 240/83

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.1995 - 22 U 202/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, ist bei entgeltlichen und unentgeltlichen Gebrauchsüberlassungen § 852 Abs. 2 BGB auch auf vertragliche Ansprüche wegen Veränderungen und Verschlechterungen der Sache anzuwenden, weil in solchen Fällen sowohl für deliktische wie für vertragliche Ersatzansprüche die kurze Verjährungsfrist der §§ 558, 606 gilt und deshalb aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit beide Ansprüche auch bezüglich der Verjährungshemmung gleich behandelt werden müssen (BGHZ 47, 53, 55; BGHZ 93, 64, 67, 70).

    Dies gilt auch dann, wenn im Einzelfall gar keine Anspruchskonkurrenz besteht, sondern - wie hier - nur ein vertraglicher Ersatzanspruch gegeben ist (BGHZ 93, 64, 70).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof dort eine entsprechende Anwendung des § 852 Abs. 2 BGB auf vertragliche Ersatzansprüche im Transportrecht abgelehnt, dies aber damit begründet, daß die in BGHZ 93, 64, 70 erwähnten Voraussetzungen für die entsprechende Anwendung des § 852 Abs. 2 BGB im Transportrecht nicht vorlägen, weil sich die Vertragshaftung des Spediteurs von seiner deliktischen Haftung nach Voraussetzungen und Umfang deutlich unterscheide.

    Zwar genügt für Verhandlungen i.S.d. § 852 Abs. 2 BGB jeder Meinungsaustausch über den Schadensfall; dies gilt aber nur, wenn und solange nicht erkennbar die Verhandlungen über die Ersatzpflicht abgelehnt wurden (BGH, NJW-RR 1991, 796; BGHZ 93, 64, 67; Palandt-Thomas, BGB, 54. Aufl., § 852 Rdnr. 18).

  • BGH, 31.01.1967 - VI ZR 105/65

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Kraftfahrzeugvermieters

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.1995 - 22 U 202/94
    Diese Verjährungsfrist gilt auch bei Leiheverhältnissen, deren vertragliche Grundlage fehlgegangen ist (BGHZ 47, 53, 57), so daß die Frage, ob der Leihvertrag der Parteien durch die Anfechtungserklärung der Beklagten vom 20.03.1992 unwirksam geworden ist, offenbleiben kann.

    Dies ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift, Schadensersatzansprüche bei Rückgabe der überlassenen Sache schnell abzuwickeln, weil sich der Zustand der Sache bei Rückgabe später umso schwerer feststellen läßt, je länger dieser Zeitpunkt zurückliegt (BGHZ 47, 53, 57).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, ist bei entgeltlichen und unentgeltlichen Gebrauchsüberlassungen § 852 Abs. 2 BGB auch auf vertragliche Ansprüche wegen Veränderungen und Verschlechterungen der Sache anzuwenden, weil in solchen Fällen sowohl für deliktische wie für vertragliche Ersatzansprüche die kurze Verjährungsfrist der §§ 558, 606 gilt und deshalb aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit beide Ansprüche auch bezüglich der Verjährungshemmung gleich behandelt werden müssen (BGHZ 47, 53, 55; BGHZ 93, 64, 67, 70).

  • BGH, 07.02.1968 - VIII ZR 179/65

    Schutzbereich des Miet- oder Leihvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.1995 - 22 U 202/94
    Denn § 606 BGB stellt nicht auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise ab, sondern darauf, ob die Sache noch körperlich vorhanden ist und zurückgegeben werden kann (BGH, NJW 1968, 694; BGH, NJW 1981, 2406; OLG Oldenburg, MDR 1982, 492; MK-Kollhosser, BGB, 2. Aufl., § 606 Rdnr. 2).
  • BGH, 15.06.1981 - VIII ZR 129/80

    Kurze Verjährung - Ersatzansprüche des Vermieters - Brand - Vernichtung der

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.1995 - 22 U 202/94
    Denn § 606 BGB stellt nicht auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise ab, sondern darauf, ob die Sache noch körperlich vorhanden ist und zurückgegeben werden kann (BGH, NJW 1968, 694; BGH, NJW 1981, 2406; OLG Oldenburg, MDR 1982, 492; MK-Kollhosser, BGB, 2. Aufl., § 606 Rdnr. 2).
  • BGH, 19.02.1991 - VI ZR 165/90

    Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.1995 - 22 U 202/94
    Zwar genügt für Verhandlungen i.S.d. § 852 Abs. 2 BGB jeder Meinungsaustausch über den Schadensfall; dies gilt aber nur, wenn und solange nicht erkennbar die Verhandlungen über die Ersatzpflicht abgelehnt wurden (BGH, NJW-RR 1991, 796; BGHZ 93, 64, 67; Palandt-Thomas, BGB, 54. Aufl., § 852 Rdnr. 18).
  • BGH, 28.10.1993 - I ZR 220/91

    Verjährung von Ansprüchen im Transportrecht

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.1995 - 22 U 202/94
    Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung nicht in seiner von der Beklagten zitierten Entscheidung vom 28.10.1993 (NJW 1994, 1220) in Frage gestellt.
  • OLG Oldenburg, 06.10.1981 - 5 U 32/81

    Anspruch des Vermieters; Anspruch des Verleihers; Beschädigung des

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.1995 - 22 U 202/94
    Denn § 606 BGB stellt nicht auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise ab, sondern darauf, ob die Sache noch körperlich vorhanden ist und zurückgegeben werden kann (BGH, NJW 1968, 694; BGH, NJW 1981, 2406; OLG Oldenburg, MDR 1982, 492; MK-Kollhosser, BGB, 2. Aufl., § 606 Rdnr. 2).
  • OLG Rostock, 05.03.2007 - 3 U 103/06

    Schadensersatz; Leihvertrag: Ansprüche des Verleihers eines Kunstwerks wegen

    Dies gilt nur dann nicht, wenn etwa wegen Zerstörung der Sache eine Unmöglichkeit der Rückgabe gegeben ist (BGH, MDR 1968, 401 = NJW 1968, 692; OLG, Köln Urt. vom 14.03.1995 - 22 U 202/94 - NJW 1997, 1157; OLG Düsseldorf, Urt. vom 30.07.1992 - 13 U 268/91 - OLGR 1993, 19; Kollhosser in MünchKomm., 4. Aufl., § 606 Rn. 2; Reuter in Staudinger, Bearb. 2004, § 606 Rn. 12).

    Eine Zerstörung oder Vernichtung des Kunstwerkes, welche der Anwendung des § 606 BGB entgegen steht, soll nach der wohl herrschenden Meinung nicht vorliegen, wenn die Sache noch körperlich zurückgegeben werden kann (BGH NJW 1968, 694; BGH NJW 1981, 2406; OLG Oldenburg MDR 1982, 492; OLG Köln, Urt. vom 14.03.1995 - 22 U 202/94 - NJW 1997, 1157; OLG Düsseldorf, Urt. vom 02.08.1988 - 7 U 268/87 - NJW 1990, 2000; Reuter, a.a.O.; Kollhosser, a.a.O.).

    bb) Die Verjährung des Schadensersatzanspruches des Verleihers wegen der Verschlechterung der Leihsache beginnt grundsätzlich mit der Rückgabe derselben (OLG Köln, Urt. vom 14.03.1995 - 22 U 202/94 - NJW 1997, 1157; OLG Düsseldorf, Urt. vom 02.08.1988 - 7 U 268/87 - NJW 1990, 2000; Reuter a.a.O., § 606 Rn. 2; Kollhosser a.a.O., § 606 Rn. 3).

  • OLG Düsseldorf, 27.09.2005 - 24 U 9/05

    Grob fahrlässige Unfallverursachung bei Bedienung des Autoradios während

    Das entspricht auch bis zum heutigen Tag der ganz herrschenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Düsseldorf, 4. Zivilsenat, NZM 2001, 1006 und OLG Köln NJW 1997, 1157) und in der Literatur (vgl. nur Palandt/Weidenkaff, BGB, 64. Aufl., § 548 Rn. 10; MünchKomm/Schilling, BGB, 4. Auflage, § 548 Rn. 9 m.w.N.; Blank/Börstinghaus, Miete, 2. Auflage, § 548 Rn. 7).
  • OLG Saarbrücken, 27.10.2004 - 5 U 158/04

    Verkehrsunfall: Verjährungsunterbrechende Wirkung der Streitverkündung im

    § 606 BGB ist hier grundsätzlich anwendbar, da trotz des wirtschaftlichen Totalschadens nicht von einer vollständigen Zerstörung der Sache auszugehen ist, das verunfallte Fahrzeug kann und wurde von der Beklagten zurückgegeben und es ist ein Restwert erzielbar (allg. Meinung, vgl. nur OLG Oldenburg, MDR 1982, 492; OLG Köln, NJW 1997, 1157 m.w.N.).
  • AG Brandenburg, 25.04.2012 - 34 C 72/10

    Leihverhältnis - Haftung bei Abhandenkommen der Leihsache

    Insofern ist die Klage hier dann aber auch mit der sich aus § 91 ZPO ergebenden Kostenfolge in vollem Umfang abzuweisen, selbst wenn der Anspruch des Klägers gegen den Beklagten hier nicht der kurzen Verjährung des § 606 BGB (6 Monate) unterlag ( OLG Köln , NJW 1997, Seiten 1157 ff. = OLG-Report 1997, Seiten 20 ff. = VersR 1997, Seiten 497 ff. ).
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